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LG Hamburg, 23.08.2004 - 315 O 797/04 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Hamburg, 02.06.2005 - 3 U 1/05
Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung in Wettbewerbssachen nach § 12 Abs. 2 UWG
Das Landgericht Hamburg (315 O 797/04) hat mit seiner Beschlussverfügung vom 23. August 2004 der Antragsgegnerin unter Androhung von bestimmten Ordnungsmitteln verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken .